Alphatrad Worldwide wird ein Vertrag mit der EU-Übersetzungszentrum für die Bereitstellung von Gesetzestexten bis 2018 vergeben
Am 17. Juni 2014 hat das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union an uns den Auftrag für die Bereitstellungen von Übersetzungs- und Revisionsdienstleistungen für ihre institutionellen Kunden im juristischen Bereich vergeben. Unsere wirtschaftliche, finanzielle, technische und professionelle Leistungsfähigkeit und die Abwesenheit von Interessenkonflikten wurden für die Vergabe des ausgeschriebenen Vertrags sorgfältig geprüft. Alphatrad Worldwide war neben den vielen Anbietern, die sich gemeldet haben, erfolgreich.
Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union wurde vom Rat der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 vom 28. November 1994 für den Übersetzungsbedarf einer wachsenden Zahl von europäischen Agenturen und Einrichtungen ins Leben gerufen. Zu den Kunden des Übersetzungszentrums zählen der Rat der Europäischen Union (RAT), der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), die Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST), das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK). Sein offizieller Sitz befindet sich in Luxemburg.
Von seinem Gründungsdatum an unterstütze Alphatrad Worldwide führende private und Blue-Chip-Unternehmen, darunter Microsoft, Exxon Mobil, Philips, Ericsson, HP, WD und Intel bei der Lokalisierung, Übersetzung und Verwaltung ihrer mehrsprachigen Materialien und Inhalte einem globalen Maßstab entsprechend. Alphatrad Worldwide bietet fokussierte Unternehmensbezogene, Softwarelokalisierung, Copywriting, Transkreation und SEO-Dienstleistungen auf rechtlichen und finanziellen Sachgebieten und in einer Vielzahl von technischen und Produktionsfeldern mithilfe von spezifischen Fachexperten.
Das zwischen Alphatrad Worldwide und dem Übersetzungszentrum der Europäischen Union abgeschlossene Vertragsverhältnis wird voraussichtlich am 1. Juli 2014 beginnen und am 30. Juni 2015 enden und ist verlängerbar für einen weiteren Zeitraum von bis zu vier Jahren.